Was bedeutet Testaments-vollstreckung?

Die Möglichkeiten sind vielfältig. Lassen Sie uns miteinander sprechen, damit der Nachlass in Ihrem Sinne geregelt wird.

Büroeingang mit Milchglastür und Firmenschriftzug „höfele + leichen steuerberatung partnerschaftsgesellschaft mbb“.

Testamentsvollstreckung

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne geregelt wird? Dann kann einiges dafürsprechen, im eigenen Testament eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Das Ziel ist dabei in den meisten Fällen, Erbstreitigkeiten unter den Angehörigen, die nach dem Tod des Erblassers zu einer Erbengemeinschaft werden, zu vermeiden. Es kann aber auch darum gehen, das Erbe zum Beispiel vor Gläubigern zu schützen, wenn Erben verschuldet sind. Als Testamentsvollstrecker arbeiten wir im Sinne der verstorbenen Person und gewährleisten eine neutrale Verwaltung und Verteilung des Nachlasses.

Des Weiteren ist es oftmals sinnvoll, uns als Testamentsvollstrecker zu beauftragen, wenn es Erben gibt, die mit der Verwaltung ihres Erbteils überfordert wären wie zum Beispiel Minderjährige. Möchten Sie mehr darüber erfahren?

Mögliche Leistungen im Rahmen der Testamentsvollstreckung

  • Ausführliche Beratung

  • Korrespondenz mit dem Nachlassgericht

  • Begleitung zu Anwälten und Notaren

  • Verwaltung des Nachlasses

  • Abgabe von nachträglichen Steuererklärungen für den Erblasser

  • Übergabe des Nachlasses

  • Abgabe von Erbschaftsteuererklärungen für die Erben

Arten der Testamentsvollstreckung

Es gibt verschiedene Arten der Testamentsvollstreckung. Klassischerweise denken viele Menschen zunächst an die korrekte Verteilung des Erbes, wenn von einem Testamentsvollstrecker gesprochen wird und das ist auch tatsächlich häufig der Fall. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Abwicklungsvollstreckung. Sobald wir alle mit dem Testament verbundenen Auflagen erfüllt haben, endet die Testamentsvollstreckung.

Anders sieht es im Falle einer Verwaltungsvollstreckung aus. Diese wird zum Beispiel vom Erblasser angeordnet, wenn er möchte, dass der Erbe seinen Erbteil erst erhalten soll, wenn er ein bestimmtes Lebensjahr erreicht hat. Als Verwaltungsvollstrecker haben wir die Aufgabe, das Erbe zu verwalten und zu erhalten und zum verfügten Zeitpunkt zu übergeben.

Logo von Höfele und Leichen Steuerberater an der Wand als Schild

Eine dritte Variante ist die Dauertestamentsvollstreckung. Diese ist sinnvoll, wenn sich die Erben in einer schwierigen Lebensphase befinden oder sie verschuldet sind. Als Testamentsvollstrecker schützen wir das Erbe unter anderem vor Gläubigern und sorgen dafür, dass Ihre Erben das Erbe im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nutzen können. Eine Dauertestamentsvollstreckung endet spätestens mit dem Ableben des Erben.

Eine Testamentsvollstreckung kann also wenige Monate oder mehrere Jahre bzw. Jahrzehnte andauern. Deshalb ist es wichtig, den passenden Testamentsvollstrecker zu finden. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, um uns kennenzulernen und sich von unserer Kompetenz zu überzeugen.