Der Jahresabschluss ist entscheidend

Wir kümmern uns um die Jahresabschlüsse von großen und kleinen Unternehmen – damit sie korrekt besteuert werden.

Zwei Mitarbeiter unserer Steuerkanzlei lächeln während eines Meetings mit einem Tablet auf dem Tisch in die Kamera.

Jahresabschluss

Wir erstellen fristgerechte und korrekte Jahresabschlüsse

Auch wenn es mühsam ist, Unternehmen sind verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Damit wird die Finanzbuchhaltung eines Geschäftsjahres abgeschlossen und kann ausgewertet werden. Es ist wichtig zu wissen, dass Ihr Unternehmen auf Basis des Jahresabschlusses besteuert wird. Deshalb sollte dieser korrekt und mit Sachverstand erstellt werden. Denn zu hohe Steuern wollen Sie nicht zahlen, oder? Zu wenig Steuern zu zahlen ist allerdings auch keine gute Idee. Wir unterstützen Sie dabei, dass Ihr Unternehmen korrekt vom Finanzamt bewertet wird und dass die Steuerlast so gering wie möglich ausfällt. Im Anschluss besprechen wir den Jahresabschluss selbstverständlich mit Ihnen und prüfen, welcher Handlungsbedarf sich für Ihr Unternehmen daraus ergibt.

Neben dem Finanzamt interessiert sich auch das Bundesamt für Justiz (Bundesanzeiger) für Ihren Abschluss. Je nach Größe des Unternehmens müssen die Abschlüsse entweder veröffentlicht oder hinterlegt werden. Auch das übernehmen wir dank vorhandener Schnittstellen gerne für Sie. Sofern Sie ein Darlehen bei einem Kreditinstitut haben, benötigt auch dieses den Jahresabschluss. Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses? Dann sprechen Sie uns an!

Logo von Höfele und Leichen Steuerberater an der Wand als Schild

Höfele + Leichen ist für große und kleine Unternehmen tätig

Wie der Jahresabschluss konkret ausgefertigt werden muss, hängt von der Unternehmensform und vom Umsatz des Unternehmens ab. Große Unternehmen und Kapitalgesellschaften sind zum Beispiel bilanzierungspflichtig. Das bedeutet, sie müssen zusätzlich zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung eine Bilanz erstellen, die Aktiva und Passiva gegenüberstellt. Freiberufler und Einzelunternehmen mit einem Umsatz von weniger als 600.000 Euro und 60.000 Euro Gewinn sind hingegen nicht zur Bilanzierung verpflichtet. Ihr Jahresabschluss besteht aus einer sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Wir erstellen genau den Jahresabschluss für Sie, den Sie benötigen. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei alle aktuellen und relevanten steuerlichen Vorgaben und Möglichkeiten der Steueroptimierung – für ein bestmögliches Ergebnis.

Unsere Leistungen für Ihren Jahresabschluss

  • Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • Anfertigung der Handels- und Steuerbilanz

  • Erstellung des Anhangs und Lageberichtes

  • Besprechung der vorliegenden Jahresabschlüsse

  • Übermittlung der E-Bilanz (elektronische Form der Bilanz)

  • Offenlegung des Jahresabschlusses