Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Es ist sinnvoll, den Nachlass frühzeitig zu regeln
Die Nachlassgestaltung ist ein Thema, das viele Menschen vor sich herschieben. Das verstehen wir, es ist ja auch nicht angenehm, sich mit dem eigenen Ableben auseinanderzusetzen. Doch es ist notwendig, wenn Sie Ihren Angehörigen unnötig hohe Steuerzahlungen, organisatorischen Aufwand und eventuell sogar Ärger und Streitigkeiten in der Zeit der Trauer ersparen möchten. Lassen Sie uns daher rechtzeitig über Ihren Nachlass sprechen. Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin.
Es gibt Gestaltungsmöglichkeiten – und die nutzen wir
Die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind gesetzlich geregelt. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad sind Freibeträge vorgesehen, auf die keine Steuer zu entrichten ist. Alles, was darüber hinausgeht, muss versteuert werden. Das kann zuweilen schmerzhaft sein, besonders wenn es sich zum Beispiel um Immobilienvermögen handelt, das vererbt werden soll. Die Erbschaftsteuer kann dazu führen – bei Einzelerben und auch bei Erbengemeinschaften – dass die Immobilie veräußert werden muss, um die Steuerlast tragen zu können. Wer allerdings rechtzeitig vorsorgt, kann die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer umgehen oder auf ein geringeres Maß reduzieren. Als Steuerberater kennen und nutzen wir legale Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne einer steueroptimierten Nachlassgestaltung – denn seien wir mal ehrlich: Wer möchte schon mehr Steuern zahlen, als er muss?